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Für den Lichtenauer Sportclub e.V.


Der Lichtenauer Sportclub e.V. verpflichtet sich, gemäß der gültigen DSGVO die vom Antragsteller zur Verfügung gestellten Daten, welche für die Erfüllung des Vereinszweckes erforderlich sind (Mitgliederverwaltung, Beitragserhebung, Bestandsmeldung an die Verbände), sorgsam zu verwalten und nur nach o. g. Einverständnis zu nutzen. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, sofern der Lichtenauer SC e.V. hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Der Antragsteller/ Mitglied hat zu jeder Zeit die Möglichkeit (auf schriftlichen Antrag beim Vorstand**), Auskunft über seine gespeicherten Daten zu verlangen und gegebene Einverständnisse zu ändern oder zu widerrufen.

Wenn Sie bereits einen Mitgliedsantrag ausgefüllt haben und diesen nochmals überprüfen möchten, haben Sie die Möglichkeit den Antrag erneut zu laden. Der Antrag wird für 14 Tage gespeichert. Anschließend wird der Antrag automatisch gelöscht.

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Allgemeine Datenschutzerklärung

Der Lichtenauer Sportclub e.V. verpflichtet sich, gemäß der gültigen DSGVO die vom Antragsteller zur Verfügung gestellten Daten, welche für die Erfüllung des Vereinszweckes erforderlich sind (Mitgliederverwaltung, Beitragserhebung, Bestandsmeldung an die Verbände), sorgsam zu verwalten und nur nach o. g. Einverständnis zu nutzen. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, sofern der Lichtenauer SC e.V. hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Der Antragsteller/ Mitglied hat zu jeder Zeit die Möglichkeit (auf schriftlichen Antrag beim Vorstand**), Auskunft über seine gespeicherten Daten zu verlangen und gegebene Einverständnisse zu ändern oder zu widerrufen.

Datenschutzerklärung - Abt. Tischtennis

**Lichtenauer SC e.V.
c/o Ines Kudelka
Amtmannstr. 1
09244 Lichtenau


Beitragsordnung

1. Die Betragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen.

2. Jedes Mitlied hat einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.

3. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie die Zahlungsmodalitäten werden in den einzelnen Abteilungen festgelegt.

4. Der Mitgliedsbeitrag ist wie folgt zu zahlen:

als Jahresbeitrag bis 15.02. des laufenden Jahres

5. Ist im Falle eines Lastschriftverfahrens der Einzug des Mitgliedsbeitrages aus Gründen die das Mitglied zu vertreten hat nicht möglich, sind dadurch entstandene Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.

6. Ist der Mitgliedsbeitrag zum Fälligkeitsdatum nicht beim Verein eingegangen, befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug. Fällige Beiträge werden vom Verein außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht. Die entstehenden Kosten hat das Mitglied zu zahlen.

7. Das Mitglied ist verpflichtet dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift schriftlich mitzuteilen.

8. Die Beitragsordnung wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins am 28.09.2016 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Festlegung der Abt. Tischtennis zu Pkt. 3:

Mitgliedsbeitrag für:

Kinder und Jugendliche bis zum Vollendeten 18. Lebensjahr
jährlich 42,00 €

Erwachsene
jährlich 72,00 €

Der Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich als Jahresbetrag über SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

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